Beleuchtung Windschutzscheibe?

1 Antwort

Licht ist immer so eine Sache.

Also grundsätzlich gilt mal, dass nur geprüfte Leuchtmittel mit einer ECE und damit einer ABE oder E-Nummer erlaubt sind, das gilt für funktionale, so wie Dekobeleuchtung.

Da Unterbodenbeleuchtung schlichtweg nicht geprüft wird, ist sie verboten, genauso wie deine Idee mit dem LED Streifen. Pauschal kannst du eigentlich immer davon ausgehen, das für sämtliche Leuchtmittel, die keinen festen überprüfbaren Montagepunkt haben, sondern frei montierbar sind, keine Typgenehmigung ausgestellt werden kann.

Wird die LED-Beleuchtung  samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden. 

Schließt auch aus, dass du dir einen geprüften LED Blinker kaufst und ihn falsch montierst, denn das Gutachten gilt nur für die geprüfte Anwendung.

Und dabei ist es egal ob du die Zündung an oder aus hast. Dein Fahrzeug ist auch in Betrieb, ohne dass dein Schlüssel drinnen steckt, sobald es auf öffentlichem oder öffentlich zugänglichem Grund befindet.

Die Einzige Möglichkeit wie es legal sein kann, ist indem das Fahrzeug auf nicht öffentlichem Privatgrund steht. Sobald es diesen verlässt nimmst du es in Betrieb. Das ist übrigens auch der Grund warum parkende Autos Strafzettel für eingeschlagene Lichter bekommen können. Wird in der Regel aber nur bei längeren Standzeiten gemacht, denn die wenigsten Polizisten sind Unmenschen.

Woher ich das weiß:Recherche

julian04 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 15:03

Danke!

Schade :*(