Verjährung Strafverfügung aus Österreich?
Mich erreicht heute 14.10.17 erstmalig eine am 15.2.17 in Österreich ausgefertigte Strafverfügung mit Tatzeit 4.11.16 wegen Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift nach dem Mastgesetzbuch BStMG (keine Mautvignette).
Greift hier nicht schon die Verjährung (von 6 Monaten?)?
2 Antworten
Das Fahren ohne Vignette auf den bemauteten Straßen ist eine
Verwaltungsübertretung nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz und keine
Begleichung der Mautschuld. Die Strafe wird in einem
Verwaltungsverfahren festgesetzt. Die Vollstreckungsverjährung ist im
Verwaltungsstrafgesetz, § 31 (3) festgelegt und beträgt 3 Jahre ab
rechtsgültiger Verhängung.
Bemerkung:
Anonymverfügung - nach rechtzeitiger Einzahlung wird diese nicht vorgemerkt.
Strafverfügung - Wird im "Verkehrssünderregister" vorgemerkt.
Am besten wende dich an einen Verkehrsrechtanwalt (ADAC z.B.) oder bezahl die Strafe.
Dort bist du richtig aufgehoben: https://forum.jusline.at/viewforum.php?f=7&sid=2c1f162cecbfe0d5407aea1195bc6218