Mich erreicht heute 14.10.17 erstmalig eine am 15.2.17 in Österreich ausgefertigte Strafverfügung mit Tatzeit 4.11.16 wegen Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift nach dem Mastgesetzbuch BStMG (keine Mautvignette).

Greift hier nicht schon die Verjährung (von 6 Monaten?)?