Führerschein 125er mit Automatik Roller?
Hallo, kann man die Erweiterung des Führerschein Klasse B zum fahren einer 125er auch mit einem Automatik Roller machen oder muss es ein Motorrad mit Schaltung sein?
2 Antworten
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27447420%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1
4. Schulungsfahrzeuge
Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 zu verwenden. Für das Schulungsfahrzeug muss eine geeignete technische Einrichtung zur Verfügung stehen, die es dem Fahrlehrer ermöglicht, mit dem Teilnehmer zu kommunizieren
2.2.3
Für Klasse A1:
Krafträder der Klasse A1 ohne Beiwagen
a)
Motorleistung bis zu 11 kW,
b)
Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg,
c)
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h,
d)
mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 120 cm 3, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm 3 zulässig ist,
e)
mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg.
Hier ist also keine Einschränkung auf die Getriebeart des Fahrzeuges.
Besonders der letzte Punkt ist interessant, denn bei einem Fahrzeug mit Elektromotor macht eine Schaltung keinen Sinn.
Sollte also rein rechtlich in Ordnung sein.
Hierbei gibt es allerdings auch ein paar aber:
Das Lernen auf einem Fahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe hat natürlich auch den Vorteil, dass man sich nicht selbst auf den Fahrzeugtypen einschränkt.
Die Fahrschule muss nicht unbedingt einen 125 er Roller da haben. Meine Fahrschule zum Beispiel hat keine, soweit ich weiß. 50 m³, klar, darüber nicht, weil der Bedarf einfach nicht da ist.
Die Fahrschule kann darauf bestehen, dass du mit einem Schaltgetriebe fährst. Die Fahrschule ist nicht gezwungen mit dir zusammenzuarbeiten. Wenn die Fahrschule es ablehnt, such dir eine andere. Ruf am besten mal an und frag ob es bei der Fahrschule möglich ist.
Und jetzt noch ein aber mit persönlicher Meinung:
Du wirst für die Prüfung den Schrittgeschwindigkeits-Slalom beherrschen müssen. Ich habe Erfahrung mit manuellen Schaltgetrieben, mit automatischen Doppelkupplungsgetrieben à la Honda und mit Variomatikgetrieben aus Rollern. Am leichtesten finde ich es mit Kupplung und Schaltgetriebe.
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Kein Wort zum Thema "Automatik" ist zu finden. Somit ist deine Frage beantwortet.
Warum die Mitarbeiter*innen des Ministeriums aber anscheinend davon ausgehen, dass Leichtkrafträder ausschließlich Roller sein sollen, wird ein ewiges Geheimnis bleiben.........................