Dürfen Politessen falsch parkenden Motorrädern Knöllchen verpassen oder den Abschleppdienst rufen?
Moin Community,
ein glückliches Neues Jahr und stets eine Menge Fahrspass beim Motorradfahren wünsche ich jedem und jeder von euch! Mögen die Schutzengel euch bei allen Fahrten auf Asphalt und im Gelände begleiten und euch schützen vor Unfall und aller Gefahr im Strassenverkehr sowie abseits der Strassen!
Das steht ausser Frage und liegt mir zum Jahresauftakt 2015 am Herzen! VG Jayjay
Zur Frage:
Den derzeitigen Stand der Dinge kenne ich nicht, weiss bloss, dass ich früher stets eine Menge Möglichkeiten hatte, meine Maschine irgendwo abzustellen, wo ich niemand behindert habe. Seit ein paar Jahren wurden + werden vielerorts Parkplätze umgestaltet. Im Zuge dessen entstehen jeweils Parkplätze für Menschen mit einer Behinderung sowie separate Motorrad-Abstellplätze, wie ihr wisst.
Gibt es eine STVZO-Regelung, die besagt, dass ab sofort Cityparken nur noch auf aus- gewiesenen Zweiradparkplätzen erlaubt ist? Darf jeder Motorrad- bzw. Rollerfahrer sei- nen fahrbaren "Untersatz" überall ungestraft abstellen, wo die Möglichkeit dazu besteht?
Dürfen Politessen heutzutage falsch parkenden Motorrädern bzw. den Fahrzeughaltern Bussgeldbescheide übermitteln, und sogar Abschleppunternehmen beauftragen, ein falsch parkendes motorisiertes Zwierad kostenpflichtig abschleppen zu lassen? Wie sieht denn die aktuelle Lage aus, und was hat sich uU bei der Handhabung der STVZO verändert?
Bedanke mich bei euch für Antworten, Kommentare und/oder hilfreiche Tipps!
Mit der Linken zum Gruss unter Bikern
Jayjay12