Hallo,
meine Frage geht um folgendes.
Ich habe 2021 meinen A2 Führerschein gemacht.
Als Motorrad habe ich eine Honda CBR 600 F mit Serienmäßig 25kw/34PS.
Das Motorrad wurde zwischenzeitlich von einem Vorbesitzer Leistungsgesteigert von 25kw/34PS auf 72kw/98PS.
Zuletzt wurde das Motorrad dann wieder von einem der Vorbesitzer gedrosselt von 72kw/98PS auf 35kw/48PS.
Aktuell habe ich somit die 35kw/48PS.
Nun wär intressant zu wissen, da es ja im Gesetz drinsteht wie folgt :
Der Motorradführerschein A2 berechtigt zum Fahren eines Kraftrades mit folgenden Merkmalen:
- Motorleistung: maximal 35 kW – wenn gedrosselt, darf die Ausgangsleistung nicht mehr als serienmäßig 70 kW betragen
- Verhältnis von Leistung und Gewicht: 0,2 kW/kg
Wenn man es genau nimmt hat das Motorrad ja serienmäßig unter 70kw weil vom Werk aus ja 25kw drinstehen.
oder ist dann die Ausgangsleistung die von welcher gedrosselt wurde ? Somit 72kw ?!
ich bitte um hilfe.
Mit freundlichen Grüßen