Hallo,

meine Frage geht um folgendes.

Ich habe 2021 meinen A2 Führerschein gemacht.
Als Motorrad habe ich eine Honda CBR 600 F mit Serienmäßig 25kw/34PS.

Das Motorrad wurde zwischenzeitlich von einem Vorbesitzer Leistungsgesteigert von 25kw/34PS auf 72kw/98PS.

Zuletzt wurde das Motorrad dann wieder von einem der Vorbesitzer gedrosselt von 72kw/98PS auf 35kw/48PS.

Aktuell habe ich somit die 35kw/48PS.

Nun wär intressant zu wissen, da es ja im Gesetz drinsteht wie folgt :

Der Motorradführerschein A2 berechtigt zum Fahren eines Kraftrades mit folgenden Merkmalen:

  • Motorleistung: maximal 35 kW – wenn gedrosselt, darf die Ausgangsleistung nicht mehr als serienmäßig 70 kW betragen
  • Verhältnis von Leistung und Gewicht: 0,2 kW/kg

Wenn man es genau nimmt hat das Motorrad ja serienmäßig unter 70kw weil vom Werk aus ja 25kw drinstehen.

oder ist dann die Ausgangsleistung die von welcher gedrosselt wurde ? Somit 72kw ?!

ich bitte um hilfe.

Mit freundlichen Grüßen