Moin, ich habe ein Motorrad gekauft das zu dem Zeitpunkt Offen war, allerdings hat der vorbesitzer die Drossel wieder eingebaut für mich, nun ist die frage ob ich mit dem Gutachten was er damals abnehmen lassen hat die Maschine wieder mit eintragen der Drossel, zulassen kann. Ist dies möglich ? die abnahme ist von 2020 und das Gutachten selber von der drosselung habe ich natürlich auch. Zusammengefasst war die maschine schonmal gedrosselt wurde offen gemacht und ich will sie wieder drosseln und frage mich ob ich die gleiche abnahme verwenden kann?