Antwort
Wer ein "großes" Motorrad-Kz für die 125er hben will, sollte das auch bekommen, siehe
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv\_2011/anlage\_4.html
Wenn die Zulassungstelle sich quer stellt, sollte man mit dem Amtsleiter reden und ihn ggfs. zur Nachhilfe in Juristendeutsch schicken: das kleine zweizeilige Kz ist Leichtkrafträdern vorbehalten, die allerdings auch Krafträder sind, für das große Kz gibt es da nach unten keine Einschränkung.