wobei du die zwei jahre, also beispielsweise von deinem 18ten bis 20ten lebensjahr, nichtmal aktiv am strassenverkehr teilnehmen musst. es reicht wenn du den schein in der tasche hast und abwartest, was wiederum deiner fahrpraxis nicht zu gute kommen würde. meiner meinung nach eine gute reglung, auch wenn die 2 jahre lange dauern können ;-)
und wenn du den führerschein mit 25 machst, fallen die zwei jahre,glaube ich zumindest,auch weg.nur so am rande.....