Hallo,

ich verkaufe momentan meine ZX10-R 2008. Da ja nun bei diesen Maschinen bzw. generell bei Motorrädern ein Unfall stark am Verkaufs-Potential und dem Preis nagt möchte ich mich auf jeden Fall absichern im Falle eines Unfalles.

Daher nun meine Frage ob ich schriftlich Festlegen darf das der potentielle Käufer bei einem Unfall während seiner Probefahrt gezwungen ist das Motorrad zum angegebenen Preis zu kaufen.

Ich habe bereits gelesen dass das einige machen - z.B. auch Händler, aber auch Private.

Ich weiß das ich dadurch sicherlich Käufer abschrecken würde - aber wirklich Interessierte Käufer wohl kaum.

Viele Grüße, Martin