Antwort
Hab jetzt nochmal beim TÜV angefragt & folgende Antwort bekommen:
Hallo Herr Funke,
sobald bei einem Motorrad ein Soziussitz in den Fz.-Papieren eingetragen ist, muß für den Soziussitz ein Haltegriff vorhanden sein, entweder als Griff, Haltemöglichkeit oder Halteriemen an der Sitzbank. Wie das bei Ihrem Fahrzeug gelöst ist, können wir ohne das Fahrzeug zu sehen nicht sagen.
Eine Sissybar ist für den Sozius nicht vorgeschrieben, eine Haltevorrichtung schon.
Also wie ich das verstehe ist die Sissybar die Halterung :)
Nochmal Danke für eure Antworten & viel Spaß beim Biken :)