Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 die Verordnung zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie von der Tagesordnung abgesetzt d. h. der Stichtag für den Bestandsschutz wurde verlegt. Wer also den Lappen vor der Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie erfolgreich abgeschlossen hat darf sich noch ein Big-Bike kaufen. http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/16/947/947-pk.html#top-41

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