@Endruist: wäre irgendeine Antwort auf die bereits gestellten Fragen zu ähnlichen Fällen eindeutig gewesen, hätte ich nicht gefragt. aber danke für den Tipp, dass es so etwas wie Suchmaschinen gibt:)
@Bonny2: nachdem ich tatsächlich Suchmaschinen befragt habe, habe ich bewusst geschrieben, dass ich nur drauf gesessen habe bzw. habe ich das nicht einmal, da die Kiste beim rüberschwingen (von links nach rechts als Info für deralte) umgekippt ist. Die Frage ist, ob beim reinen Sitzen, Motor aus, ohne Schlüssel, es sich tatsächlich um "Benutzung" handelt und damit die "Benzinklausel" greifen würde (fristzdacat).
@deralte und gtr14: wieso sollte ich hier etwas anders schildern als es war und hier irgendjemanden betrügen wollen?!? müsst ja echt schlechte Erfahrungen gemacht haben in Eurem Leben. Oder ist es nur hier auf diesem Forum so??? naja, dachte ich könnte hier echt Hilfe finden von jemandem der Ahnung hat, da ich mich weder mit Versicherungen auskenne noch jemals Motorrad gefahren bin jemals in meinem Leben. Mir ist durch meine Dämlichkeit ein tolles Bike umgefallen. Mein Kumpel hegt und pflegt es wie ein Kind und nun möchte ich dafür die Verantwortung tragen. Bloss sitzen bei mir die 500 bis 1000 Euro (schätzt er auf den ersten Blick, Kostenvoranschlag kommt später) nicht eben locker und ich dachte, dass ich genau für solche Fälle - wo ich aus eigenem Verschulden Sachen beschädige - die Haftpflicht habe...
@alle: sollte jemand tatsächlich Ahnung von Haftpflichtversicherungen haben, wäre ich mehr als dankbar über eine produktive Antwort. Beleidigungen, dass ich hier irgendjemanden betrügen möchte, bitte ich Euch zur Unterlassen. Hier nochmal die Fakten: ich, sehe Bike, kenne es nur aus Erzählungen, laufe hin, schwinge mich von links drauf. es kippt mit mir nach rechts gegen einen Mülleimer. Ende. Der Kumpel konnte keine Erlaubnis oder Verbot aussprechen, Bike ist aus und stehe auf dem öffentlichen Bürgersteig.