Das lohnt sich immer. So lange du deine 5 Sinne beisammen hast und ohne Hilfe ein Motorrad besteigen kannst spricht absolut nichts dagegen.
Ich habe das vor ca. 50 Jahren bei meinem Mofa gemacht. Der Erfolg war, dass die Strumpfhose in den Vergaser und weiter in den Zylinder gezogen wurde. Ein kapitaler Motorschaden war die Folge.
Sehr selten. Bei meiner XX wird hinten automatisch mitgebremst.
Irrtum meinerseits.Es handelt sich um eine Speicherkarte mit 64 Gigabite. Bitte das zu entschuldigen. Ich bin mit Bites und Bixeln nicht gut Freund.
Ich fahre schon lange zu keinen Treffen mehr. Die Gefahr, dass ich dort mit öden Geschwätz meine Zeit vertrödle ist mir zu groß. Gruppenausfahrten meide ich ohnehin wie der Teufel das Weihwasser. Am liebsten fahre ich alleine oder höchsten mit einem Zweiten. Diese Verbrüderungen nur weil jemand das selbe Hobby hat wie ich sind mir zuwider.
Wenn ich so deppert bin, dass ich nicht weiss wozu eine Gabelbrücke da ist, so ist es besser wenn ich weiter mit einem AIXAM o.Ä. durch die Gegend fahre.
*Sollte es sich wirklich um die Zylinderkopfdichtung bei einer wassergekühlten Maschine handeln würde ich auf keinen Fall auch nur einen Kilometer weit fahren, da die Folgeschäden in keinem Verhältnis zum Fahrzeuwert stünden. Ich habe aber den Verdacht dass vielleicht nur die Ventildeckeldichtung defekt ist. Diese würde ich zumindest behelfsmäßig abdichten, Schrauben anziehen und weiterfahren. Immer Ölstand kontrollieren.
Ich glaube dass es auch ein wenig damit zusammenhängt ob man Links- oder Rechtshänder ist.
*Ich hatte mir an meiner TDM 850 2 Male hinten eine Schraube bzw einen Nagel eingefahren. Diese gingen komplett durch. Das Loch wurde von einem Vulkaniseur mit einem sog. Pilz geflickt. Die Reifen hielten bis an ihr seliges Ende. Ich glaube, dass es auch bei einem relativ leichten Fahrzeug halten wird. Einen neuen Reifen würde ich nur bei einer großflächigen Gewebeverletzung aufziehen. Die Montage eines Schlauches erscheint mir nach einer Reifenreparatur doppelt gemoppelt.
Ich komme in dieser Statistik mit meinen 62 Jahren leider nicht vor. Bin also ein "grauer Jahrgang". Im wahrsten Sinne des Wortes. Gute unfallfreie Fahrt wünscht allen Jüngeren und Älteren. Pensin09
Ich kann mich erinnern, dass es diese Ketten zeils als Eigenbau, teils als Beitrag von Firmen gab. Es war dies in der Zeit der Honda CB 750 und der Kawasaki 750 u. 900. Es gab damals keine O-Ringketten und man wollte mit diesen Ketten die "wahnsinnig hohe" Motorleistung abfangen. Es gab übrigens auch einen Nachbaukettenkasten mit Fettfüllung für die große Honda. Dies wurde aber mit der Einführung der O, X - Ketten obsolet.
Nach dem Lesen deiner Frage ist mir spontan die XX eingefallen. Auch weil ich sie selbst fahre. Beim Weiterlessen sah ich, dass ich mit meiner Meinung nicht alleine bin. Ich bin vorher eine TDM 850 gefahren, muss aber sagen, dass die XX wesentlich komfortabler ist. Ich habe jedoch einen Superbikelenker montiert.
Die Frage ist etwas missverständlich, denn eine doppelte Verneinung ist eine Bejahung.
Wenn diese hirnlosen Raser, Lärmer etc. aus dem Verkehr gezogen würden, dann macht das Motorradfahren endlich wieder Spaß. Zur Information, auch ich habe schon einige Male gelöhnt, aber ich kann nicht sagen, dass auch nur eine Ungerechtigkeit dabei gewsen wäre. Die Mehrheit der MR-Fahrer wird ohnehin nur wegen dieser Idioten mit in den Topf geworfen und muss dann den Kopf hinhalten. Siehe Streckensperren, Fahverbote u.Ä.
Wer in einer 60 Km/h Zone mit derart überhöhter Geschwindigkeit fährt und auch noch das Radargerät übersiet, kann schon fast auf Straffreiheit wegen Unzurechnungsfähigkeit plädieren.
Ich habe mir vor einigen Jahren einen zweiteiligen Regenanzug der Fa. HOFER (ALDI) gekauft. Mit diesem Anzugbin ich im Starkregen von Spittal a.d. Drau bis Wien gefahren und war total trocken. Der Preis dieses Anzuges betrug gesamt ca. 30 Euro.
Ich kann hier nur für Österreich sprechen. Hier ist die Lage so, dass es eine Empfehlung gibt im Zuge von Laserkontrollen das Fahrzeug anzuhalten und an Ort und Stelle zu strafen. Ist dies aus verkehrstechnischen oder anderen Gründen nicht möglich /entscheidet das Messorgan/ dann kann auch eine Anzeige über das Kennzeichen erfolgen. In diesem Falle ist dies im Messprotokoll zu dokumentieren und wird von der Behörde als Beweis anerkannt. Da die Messorgane (Polizisten) außerdem ihrem Diensteid und auch der Wahrheitspflicht als Zeugen unterliegen, muss man ausgesprochen gute Argumente haben um nicht bestraft zu werden.