In Deutschland ist es so, dass man für den Erwerb einer Fahrerlaubnis in der Regel die Zustimmung beider Elternteile benötigt, wenn man noch nicht 18 Jahre alt ist. Dies gilt auch für den A1 Führerschein. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, die in § 26 des Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt sind. Nach dieser Vorschrift kann die Fahrerlaubnisbehörde die Zustimmung eines Elternteils unter bestimmten Voraussetzungen durch eine "außergewöhnliche Belastungssituation" ersetzen. Eine solche Belastungssituation liegt zum Beispiel vor, wenn das Verhältnis zwischen dem minderjährigen Antragsteller und einem Elternteil so gestört ist, dass eine Zustimmung des betreffenden Elternteils nicht zu erwarten ist.
Um die Zustimmung eines Elternteils zu ersetzen, muss der Antragsteller einen schriftlichen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen und darlegen, dass eine außergewöhnliche Belastungssituation vorliegt. Dies kann zum Beispiel durch eine schriftliche Bestätigung eines Arztes oder eines Sozialarbeiters geschehen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ersatzvornahme der Zustimmung vorliegen und entscheiden, ob die Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
Es ist also möglich, den A1 Führerschein auch mit nur einer Einverständniserklärung zu machen, wenn eine außergewöhnliche Belastungssituation vorliegt. Allerdings ist es in solchen Fällen ratsam, sich an eine Fahrerlaubnisbehörde oder eine Verkehrsorganisation wie den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zu wenden und sich über die genauen Voraussetzungen und die Möglichkeiten einer Ersatzvornahme der Zustimmung zu informieren. Es ist auch immer ratsam, mit den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten in einem offenen und respektvollen Dialog über die Möglichkeit einer Fahrerlaubnis zu sprechen und die Gründe für die Ablehnung zu erörtern. Vielleicht gibt es ja Möglichkeiten, die Bedenken der Eltern auszuräumen oder zu minimieren, sodass eine Zustimmung möglich ist.