Ich wollte letzte Woche TÜV machen, doch ich habe keinen bekommen da der TÜV bemängelt hat, dass man den Motor starten kann wen das Lenkerschloss drin ist und man Parklicht an hat. Angeblich sei das unzulässig. Nun ist meine Frager hat jemand eine Idee an was das liegen könnte das Zündschloss scheint es nicht zu sein, da habe ich schon alles durchgemessen.