Hallo,
ich habe auf dem Grundstück meines NAchbarn eine Sitzprobe auf seinem Motorrad gemacht und dabei ist mir das Motorrad umgefallen. Kann meine HAftpflichtversicherung den Schaden übernehmen?
Folgendes Steht in meinen Versicherungbedingungen drin: 4. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge 4.1 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von (1) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit; Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit; selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit; nicht versicherungspflichtigen Anhängern. u.s.w.
GRuss Edu