der polizist meinte ich werde post einen strafbefehl bekommen wegen fahrens ohne fahrerlaubnis ,und ich müsste dann nicht mehr zur polizei , ich durfte auch mein roller behalten er wurde auch nicht auf einen prüfstand gestellt,sie meinten sie wären mir ne weile hinter her gefahren,ich hab dann ja auch alles zugegeben und mich einsichtig gezeigt,meine tochter macht eine vom arbeitsamt geförterte ausbildung bekommt aber kein ausbildungsgeld und kann ja auch nicht selbst für ihren lebensunterhalt sorgen da sie ja ausbildung macht ,und das sie kein geld verdient davon habe ich auch einen bescheid vom arbeitsamt , also müsste sie bei der bemessung der geldstrafe berücksichtigt werden denke ich.

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