Antwort
Grundsätzlich ist nur der Fz-Lenker verantwortlich. Er muss ja immer auf Sichtweite anhalten können. Der Werkeigentümer, mindestens sofern es eine öffentlich-rechtliche Organisation ist, kann praktisch nicht haftbar gemacht werden. Im Zweifelsfall aber kann eine Anzeige Klarheit schaffen. Schäden am Fz, übernimmt die Kollisions-Kasko, sofern abgeschlosssen. In Staaten ausserhalb des Geltungsbereiches des int. Versicherunggsnachweises bestehen oft keine Versicherungen.