Hallo,
Meine erste Frage hier, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...
Ich habe vor mir bald ein Motorrad zu kaufen. Ein Freund kam bei der Überlegung, wo ich das denn sicher abstellen könnte, auf die Idee, dass ich auf dem Balkon (5. Stock) doch genug Platz dafür hätte. (Per Aufzug in den 5ten Stock und dann auf den Balkon schieben) - Der Balkon ist Verglast, allerdings ist jedes Fenster öffenbar. Außerdem ein Fliesenboden, daher kein Schaden an diesem zu erwarten)
Die Maschine würde wohl etwa 170-190kg wiegen.
nun hier die Frage: Ist es gesetzlich erlaubt, ein fahrbereites Motorrad auf dem eigenen Balkon zu verwahren? (sodass ich, um damit loszufahren, es nur durch die Wohnung, in den Aufzug und dann unten aus dem Haus schieben muss)
Die Überlegung, wo ich das Motorrad denn sicher verwahren könnte, kam auf, nachdem Unbekannte den Auspuff vom Auto eines Bekannten, während dieses auf einem Öffentlichen Parkplatz geparkt war, geklaut hatten.
Ah, fast vergessen. Es handelt sich hierbei um eine Eigentumswohnung.