Antwort
Ich dachte, da gäbe es eine Pflicht als Halter dokumentieren zu müssen, wer & wann jemand das Motorrad/KFZ bewegt bzw. es dann im o.g. Fall belegen muss. Theoretisch könnte es ja für Straftaten benutzt worden sein und man erinnert sich nicht mehr daran, wen man es ausgeliehen hatte.
Das mit dem Fahrtenbuch wird relativ sicher sein. Danke schon einmal!