B196 mit 22?
Hallo zusammen,
Ich möchte gerne aus Kosten sparenden gründen den B196 machen. Laut ADAC muss ich dafür 25 Jahre sein und mindestens 5 Jahre meinen B Führerschein haben.
Ich habe jetzt seit ich 17 bin meinen Führerschein und hätte dann mit 22 meinen Führerschein schon 5 Jahre lang. Kann ich dann schon den B196 machen oder muss ich gleichzeitig 25 Jahre sein? Ist das ein entweder oder, oder Bedingungen die abhängig voneinander sind?
Habe gelesen, dass es auch Ausnahmen gibt, wäre das so eine Ausnahme oder muss ich noch bis 25 warten?
Vielen Dank für Antworten!
1 Antwort
- Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
https://www.gut-lernen.de/B196-Motorradfahren-mit-dem-Autofuehrerschein.html
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Habe gelesen, dass es auch Ausnahmen gibt...
Die sind mir nicht bekannt. Frage bitte bei demjenigen nach, der es behauptet.
Ich bin des Lesens mächtig.
...können ebenfalls Ausnahmen gelten. In einigen Ländern gibt es die Möglichkeit,...
Damit sind natürlich Bundesländer gemeint, die aber nicht einmal aufgeführt werden.
...Es ist wichtig, die genauen Bedingungen für den B196 in Ihrem Land zu überprüfen.
Und dzu sollte deine Fahrschule fähig sein.
okay also kann ich kostenfrei einfach eine Fahrschule diesbezüglich fragen?
Nein, die Frage war ob ich da die Fahrschule Fragen muss oder wo anders bzw. kostet dieses Nachfragen was?
stand in dem zweiten link von dir