Einzeillige Kennzeichen fürs Krad mal senkrecht montiert
Aktuell darf man einzeillige Kennzeichen fürs Krad beantragen und bekommt sie auch. Zur Sache : darf ich dieses auch dann senkrecht an der Seite montieren. Es ist ja lesbar !!! Der Bauch sagt zwar - Schwachsinn - Aber ist dies irgendwo klar und unmissverständlich geregelt ? Wo ist klar, winkelung ist klar, höhen vom boden sind klar Alles klar geregelt aber das scheinbar nicht. Die Obrigkeit wird Kopf stehen wenn ich das mache und ich muß das verargumentieren können
1 Antwort
Mach es einfach. Berichte dann mal hier, wie die Pol darauf reagiert hat. Theoretisch könnte man dann das Nummernschild auch umdrehen. Mal sehen, wie lange es dauert eine Gesetzesänderung durchzusetzen, wenn es eine Gesetzeslücke wäre. Gilt dann für alle Fahrzeuge. Das wird ein Spaß. Vor Gericht muss die Pol dann beweisen, dass die richtig abgelesen haben. Gruß Bonny