Servus Leute, ich habe folgendes Problem: Seit dem 28.12.16 dürfen keine Motorräder, die mehr als 70kw haben auf 35kw gedrosselt werden. Nun bin ich im besitz eines 82kw Motorrads, dem im letztem Jahr, vor Eintritt der neuen Regelung die 35kw Drossel eingebaut wurde. Das Motorrad wurde letztes Jahr abgemeldet und nun möchte ich es neu anmelden. Im Fahrzeugschein fehlt jeodch die Eintragung der Leistungsbeschränkung, die Abnahme, sprich TÜV Bescheinung über die Drossel habe ich und generell TÜV (HU) hat das Motorrad auch noch. Die Drosselung erfolgte im Mai 2016. Kann es sein das die Eintragung bei der Zulassung damals vergessen wurde? Und kann ich jetzt trotzdem das Motorrad mit der Bescheinigung der Drossel vom Mai 2016 gedrosselt zulassen? Im Besitz des A2 Führerscheins bin ich seit Juni 2016. Somit falle ich ja unter den sogenannten Bestandsschutz und darf trotzdem ein 35kw Motorrad fahren. Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. Danke im Vorraus.
Kann ich ein in 2016, von 82kw auf 35kw gedrosseltes Motorrad in 2017 zulassen?