Kann ich ein in 2016, von 82kw auf 35kw gedrosseltes Motorrad in 2017 zulassen?
Servus Leute, ich habe folgendes Problem: Seit dem 28.12.16 dürfen keine Motorräder, die mehr als 70kw haben auf 35kw gedrosselt werden. Nun bin ich im besitz eines 82kw Motorrads, dem im letztem Jahr, vor Eintritt der neuen Regelung die 35kw Drossel eingebaut wurde. Das Motorrad wurde letztes Jahr abgemeldet und nun möchte ich es neu anmelden. Im Fahrzeugschein fehlt jeodch die Eintragung der Leistungsbeschränkung, die Abnahme, sprich TÜV Bescheinung über die Drossel habe ich und generell TÜV (HU) hat das Motorrad auch noch. Die Drosselung erfolgte im Mai 2016. Kann es sein das die Eintragung bei der Zulassung damals vergessen wurde? Und kann ich jetzt trotzdem das Motorrad mit der Bescheinigung der Drossel vom Mai 2016 gedrosselt zulassen? Im Besitz des A2 Führerscheins bin ich seit Juni 2016. Somit falle ich ja unter den sogenannten Bestandsschutz und darf trotzdem ein 35kw Motorrad fahren. Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. Danke im Vorraus.
2 Antworten
Seit dem 28.12.16 dürfen keine Motorräder, die mehr als 70kw haben auf 35kw gedrosselt werden
Das ist mir neu. Was ich weiß, dass mit dem Erwerb des A2 nach dem 28.12.16 keine Fahrzeuge mehr gefahren werden dürfen, die original mehr als 70kW haben.
Wenn du also deinen Führerschein vor diesem Datum erworben hast, dann greift die Besitzstandsregelung und du darfst o.g. Motorrad (nach Eintragung der Drossel) fahren, zumindest in Deutschland.
Würde sagen du darfst alles, das Motorrad zulassen, fahren, möglicherweise wurde die Drosselung mangels Zeit/Lust nicht eingetragen, das tut der Sache aber keinen Abbruch. Wenn du das Motorrad zulässt legst du die Drosselungsbescheinigung vor, dann kriegst du das auch eingetragen.
Danke für die schnelle Antwort!
Papiere habe ich ja wie geschrieben alles parrat. Nur finde ich es komisch, dass die Eintragung der Drossel nicht im Fahrzeugschein steht und da das Motorrad ja in 2016 abgemeldet wurde und ich es jetzt in 2017 gedrosselt anmelden will, habe ich halt bedenken, da ja eine solche Drosslung in 2017 nicht mehr sein darf..
Naja spätestens auf der Zulassungstelle werde ich wohl mehr erfahren.
Nein, das ist kein Problem, kannst sie ruhig anmelden, musst eigentlich nicht mal dann die Drosselung eintragen lassen.
...das gilt nur für Führerscheinneulinge: http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/drosselung-auf-35-kw48-ps-neues-gesetz.755508.html
Wo ist das Problem? Dann wird jetzt die Drosselung eingetragen...
Wieso muss diese nicht mal eingetragen sein? Meckern dann nicht die blau-weißen? Schließlich habe ich nur eine Einbauanleitung, keine ABE der Drossel (Gashahnbegrenzung) und diese hat ja auch ne Nummer. Muss diese nicht im Schein stehen?
Folgendes Problem:
Der TÜV hat die Drosselung heute NICHT abgenommen, aufgrund der neuen Regelung. Jetzt habe ich aber zwischen all den Papieren eine im Mai 2016 abgenommene Bescheinigung gefunden. Würde es dann halt mit dieser versuchen zuzulassen. Nehme mal an, dass das Motorrad wohl gegegen Ende des Jahres offen gefahren wurde. Vielleicht fehlt deswegen auch die Eintragung im Schein?
Die Drosselung musste vorher und auch jetzt nicht zwingend eingetragen werden, du musst die Bestätigung vom TÜV aber mit dir führen.
Das ergibt eigentlich keinen Sinn, der TÜV soll nur die Drosselung bestätigen, nicht dass die Drosselung A2-konform ist, das geht den TÜV gar nichts an. Deine alte Bescheinigung verliert nicht ihre Gültigkeit.
Drucke DAS mal aus und frage den Graukittel, ob er wirklich auf dem aktuellen Stand ist: https://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/Motorrad-A2/aenderung-a2.aspx
Das Papier über die Drosslung im Mai 2016 hatten die ja heute nicht vor Ort. Diese fand ich ja auch erst heute. Wusste vorher garnicht das ich diese habe. Vielleicht ist dies aber auch mein Glück! Der TÜV hat es heute nicht abgenommen, da seit dem 28.12.16 keine über 70kw Motorräder mehr auf 35kw gedrosselt werden dürfen.
Doch, natürlich dürfen Motorräder noch gedrosselt werden, es ist nur nicht A2-konform, mit einem A-unbeschränkt dürftest du so ein Motorrad ja auch fahren, und mit einem alten A2 natürlich auch. Wie gesagt, ob (auf heutigem Stand) A2-konform geht den TÜV nichts an.
Mir hat die Werkstatt heute gesagt, dass der TÜV aufgrund eines Gesetzes, keine 35kw Drossel mehr abnehmen darf, wenn die Normalleistung über 70kw liegt.
Natürlich darf ich durch meinen "alten A2" ein solchiges fahren. Der TÜV nimmt eine solche Drosslung aber nicht mehr ab. Und ich muss doch schließlich die gedrosselte Leistung im Schein stehen haben oder irre ich mich?
Nein, musst du nicht, führ einfach deine alte TÜV-Bescheinigung mit dir mit und gut ist's.
Ja das war es mir auch..
Werde es mit der alten Bescheinigung versuchen, was anderes bleibt mir nicht übrig.
War jedoch die aussage vom TÜV und die haben der Werkstatt auch einen Gesetzes oder Auflagentext gezeigt, weil die Werkstatt das auch nicht göauben konnte..