Ja, darfst Du.
"Ein Umtausch- oder Rückgaberecht räumen Sie Ihren Kunden freiwillig aus Kulanz ein. Allerdings sieht der Gesetzgeber bestimmte Situationen vor, in denen der Kunde benachteiligt würde, wenn er nicht vom Kaufvertrag zurücktreten dürfte. Daher räumt der Gesetzgeber den Verbrauchern in folgenden Fällen automatisch ein Widerrufsrecht ein, da es sich um Fernabsatzgeschäfte handelt:
- Bestellungen im Internet
- telefonische Bestellungen und solche per Fax oder E-Mail
- Geschäftsabschlüsse außerhalb von Geschäftsräumen
- Haustürgeschäfte
- Kaffeefahrten
- Kreditgeschäfte
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Verbraucher in diesen Fällen die Waren nicht wie im stationären Handel genau auf ihre Eigenschaften hin prüfen können beziehungsweise bei Geschäftsabschlüssen außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers oder bei Kreditgeschäften nicht genug Zeit haben, die Folgen ihrer Entscheidung und die Bedingungen zu prüfen. Um diesen Nachteil auszugleichen, sieht das Gesetz vor, dass Kunden 14 Tage Zeit haben müssen, um den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen." Quelle: IHK
Gruß Bonny