Viele neuere Motorräder kann man nur mit gezogener Kupplung starten, auch wenn kein Gang eingelegt ist. Bei anderen geht es auch ohne, solange der Seitenständer eingeklappt ist. Gibt es darüber keine einheitliche EU-Verordnung, die bei Zulassung in Deutschland allgemein gilt?
Wieso lassen sich manche Motorräder ohne gezogene Kupplung starten?
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