Wieso lassen sich manche Motorräder ohne gezogene Kupplung starten?
Viele neuere Motorräder kann man nur mit gezogener Kupplung starten, auch wenn kein Gang eingelegt ist. Bei anderen geht es auch ohne, solange der Seitenständer eingeklappt ist. Gibt es darüber keine einheitliche EU-Verordnung, die bei Zulassung in Deutschland allgemein gilt?
3 Antworten
Nein, darüber gibt es keine Verordnung, wäre auch froh, wenn das so bliebe, Es ist nichts gegen ein Anlassen im Leerlauf einzuwenden, auch wenn die Kupplung nicht gezogen wird. Selbst wenn ein Gang eingelegt ist, ist es praktisch, wenn man den Starter betätigen kann (z.B. bei einem gerissenen Kupplungszug).
Auch wenn ich mir keine Verordnung wünsche finde ich es schon erstaunlich, dass dieser Punkt keine einheitliche Reglung hat. Das macht die Kontrolle durch den TÜV ein wenig lächerlich...
Vor meiner Intruder konnte ich alle Motorräder starten ohne die Kupplung zu ziehen. Eigentlich wollte ich schon bei der Trude diese "Sicherheit" ausbauen, aber aus "Erfahrung" lasse ich es lieber. Ist mir schon ein paar Mal passiert, dass ich den Seitenständer eingeklappt hatte und schnell los wollte (ich brauche immer etwas länger und die Kumpels scharren schon mit den Hufen). Meist habe ich immer den Leerlauf drin, aber wenn es abschüssig ist, mache ich auch den ersten Gang rein. Aufgesprungen, Seitenständer rein und gestartet (meist gibt man ja noch etwas Gas dabei) --- Wenn das Pferd meiner Tochter bei mir mal bockt, ist nichts dagegen. Muss ich nicht mehr haben, besonders wenn noch die Motorräder meiner Freunde dicht vor mir stehen. Gruß Bonny