Darf das Pickerl für mein Moped hergegeben werden, wenn die Drossel ausgebaut ist?
Ich habe das Begutachten für mein Moped machen lassen und frage mich jetzt, ob dies auch die Garantie für meine Fahrerlaubnis ist. Das Moped ist seit dem Begutachten (also dem Pickerlmachen) unverändert, also kann ich damit sorgenfrei ohne Versicherungsbetrug fahren? Lg
Ich wohne in Österreich, darf also 45 km/h fahren.
Recht,
drossel,
Moped