Darf das Pickerl für mein Moped hergegeben werden, wenn die Drossel ausgebaut ist?
Ich habe das Begutachten für mein Moped machen lassen und frage mich jetzt, ob dies auch die Garantie für meine Fahrerlaubnis ist. Das Moped ist seit dem Begutachten (also dem Pickerlmachen) unverändert, also kann ich damit sorgenfrei ohne Versicherungsbetrug fahren? Lg
Ich wohne in Österreich, darf also 45 km/h fahren.
2 Antworten
Das ist ganz eindeutig. Wenn die 50er nicht in genehmigtem Zustand ist (lt. Typengenehmigung oder Einzelgenehmigung) darf man damit nicht fahren und hat auch keinen Versicherungsschutz - schluss aus fertig. Wenn man dann auch noch keinen A-Führerschein hat oder Code111, dann fährt man auch noch schwarz.
Entdrosseln und als Kleinmotorrad typisieren (einzelgenehmigen) wäre grundsätzlich möglich. Welche Unterlagen man dazu braucht, am besten bei der KFZ Prüfstelle fragen. Geht natürlich nur mit Führerschein A oder B+ Code 111 (Hinweis: den A1 kann man ab 2013 mit 16 machen, also alles bis 125ccm)
Pickerl ist nicht gleich garantie. Bei der 57a Prüfung wird kontrolliert ob dein Fahrzeug für die Strasse tauglich ist. Die Geschwindigkeit ist dein Problem. du musst dafür sorgen das dein Gefährt Auch zu deiner Führerscheinklasse passt ansonsten ist es ja Versicherungsbetrug und das kann bei einem Unfall ganz böse enden. Kleiner Tipp: Moped Verkaufen solange du Geld dafür bekommst dir wenn du älter bis was richtiges kaufen. Ich hab den Fehler auch gemacht und mir ein Moped gekauft. Das Geld hätt ich jz gern wieder.