Bin ich haftbar, wenn ich mich beim Händler auf dem Hof auf eine Probefahr- Neumschine setze, sie wieder ordnungsgemäß abstelle, ohne den Seitenständer zu berührt zu haben und diese Maschine dann nach ca. 1min umfällt ?( - Die Maschinen standen leicht abschüssig und hatten keine eingegelegten 1. Gang. Sie würden laut Händler immer so stehen.) Nach dem Probesitzen ging ich in eine ca. 50 m entfernte Halle von Gebrauchtmotorrädern , wobei ich der Neumaschine teilweise den Rücken zugekehrte , sah jedoch noch, dass der Händler in Richtung zur Neumaschine ging. Dann ertönte das Klacken eines einschnappenden Seitenständers und der Schlag mit dem die Neumaschine auf die Seite fiel und dabei noch eine andere Maschine touchierte. Die Polizei nahm den Vorfall wenig später auf, bescheinigte mir keinen Vorsatz und verwies darauf, dass der Vorfall privatrechtlich zu klären sei.Eine andere Möglichkeit des Umfallens zog sie nicht in Erwägung. Ich bin 46 Jahre alt, fahre seit 30 Jahren Motorrad und stelle eine Maschine immer mit größter Sorgfalt ab. Unter den Augen der Polizei prüfte ich noch den Seitenständer des Neufahrzeugs, der meiner Ansicht nach sehr leichtgängig war. 100 % ig eindeutig ist das nicht, dass die Maschine durch mein Probesitzen umfiel, verweist mein Haftpflichtvericherer . Hat jemand Ähnliches erlebt oder weiß, wie man so etwas am besten regelt?
Bin ich haftbar, wenn beim Motorradhändler ein Motorrad umfällt, auf dem ich 1 min zuvorgesessen bin
Motorrad,
Recht
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