Bin ich haftbar, wenn beim Motorradhändler ein Motorrad umfällt, auf dem ich 1 min zuvorgesessen bin
Bin ich haftbar, wenn ich mich beim Händler auf dem Hof auf eine Probefahr- Neumschine setze, sie wieder ordnungsgemäß abstelle, ohne den Seitenständer zu berührt zu haben und diese Maschine dann nach ca. 1min umfällt ?( - Die Maschinen standen leicht abschüssig und hatten keine eingegelegten 1. Gang. Sie würden laut Händler immer so stehen.) Nach dem Probesitzen ging ich in eine ca. 50 m entfernte Halle von Gebrauchtmotorrädern , wobei ich der Neumaschine teilweise den Rücken zugekehrte , sah jedoch noch, dass der Händler in Richtung zur Neumaschine ging. Dann ertönte das Klacken eines einschnappenden Seitenständers und der Schlag mit dem die Neumaschine auf die Seite fiel und dabei noch eine andere Maschine touchierte. Die Polizei nahm den Vorfall wenig später auf, bescheinigte mir keinen Vorsatz und verwies darauf, dass der Vorfall privatrechtlich zu klären sei.Eine andere Möglichkeit des Umfallens zog sie nicht in Erwägung. Ich bin 46 Jahre alt, fahre seit 30 Jahren Motorrad und stelle eine Maschine immer mit größter Sorgfalt ab. Unter den Augen der Polizei prüfte ich noch den Seitenständer des Neufahrzeugs, der meiner Ansicht nach sehr leichtgängig war. 100 % ig eindeutig ist das nicht, dass die Maschine durch mein Probesitzen umfiel, verweist mein Haftpflichtvericherer . Hat jemand Ähnliches erlebt oder weiß, wie man so etwas am besten regelt?
5 Antworten
Melde die Sache deiner privaten Haftpflichtversicherung. Die stellt fest, ob du haftbar bist . Wenn sie die Zahlung des Schadens ablehnt, bist du auch nicht haftbar, denn ein Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann dir nicht nachgewiesen werden. Praktisch ist die private Haftpflichtversicherung dein Rechtschutz und die Sache ist deren und nicht mehr dein Problem.
Du bringst es kurz,prägnant und rechtlich(!) richtig auf den Punkt. Exakt SO wollte ich auch antworten.
So wie´s aussieht, zahlt meine Haftpflichtversicherung. Probesitzen wird nicht unter die Benzin- Klausel gerechnet.
Nachdem das Moped anfangs einen sicheren Stand hatte und nach dem Probesitzen offensichtlich nicht mehr dahin zurückversetzt wurde, gehe ich mal davon aus, dass die private Haftpflich einspringen muss.
Hat man nicht für solche Fälle eine private Haftpflichtversicherung die dafür eintritt. Immeerhin wurde ja grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen, daher... Ich würde dies der privaten Haftpflichtversicherung melden, die sollte sich darum kümmern.
Der Händler ist auf jeden Fall seiner Sicherungs - und Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Außerdem stand er zum Zeitpunkt des "Umfalles" der Maschine näher als du. Es dürfte ihm also sehr schwer fallen, zu beweisen, daß du der Verursacher bist. Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen.
Was war das für eine Maschine? Vielleicht sogar ein im Preis stark reduzierter Ladenhüter? Ich kenne Händler, die aus solchen "Unfällen" manchmal einen Versicherungsfall zulasten des Kunden machen, um die Maschine mit Gewinn loszuwerden. Ich selbst war mindestens 2x Opfer solcher Machenschaften (indirekt durch einen Mitarbeiter).