Motorradkennzeichen an Leichtkraftrad?
Hallo,
Ich würde gerne ein Motorradkennzeichen (180mm/200mm) an mein Leichtkraftrad (240mm/130mm) anbringen, da es vom Formfaktor besser an meinen aktuellen Kennzeichenhalter passt.
"Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
...
...
c)
Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm
d)
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 12 Absatz 6 Nummer 1 zugeteilt werden." (Anlage 4 FZV)
Die Gesetzgebung lässt schließen, dass mein Vorhaben sogar legal wäre, ich dürfte bspw. nur kein Leichtkraftrad-Kennzeichen an ein großes Motorrad anbauen.
Ist dies auch in Realität der Fall oder werde ich an der Zulassungsstelle mit meinem Vorhaben abgewiesen wenn ich mir neue Plaketten für mein Kennzeichen hole?
Hat irgendjemand damit schonmal Erfahrungen gemacht?