Hallo! Ich bin kein Verkehrssünder oder sonstwas, ich wollte nur aus Spaß / Gag eine Blindenarmbinde beim Fahren tragen.

Die Frage ist nun, gibt es ein GEBOT oder VERBOT für das tragen?

Z.B das GEBOT, dass man die nur tragen darf wenn man auch tatsächlich blind ist oder ein VERBOT dass man sie nicht tragen darf, wenn man nicht blind ist.

Viele werden sicherlich sagen, ähh mach das nicht du Idiot, das darf man nicht! Aber ich würde nur gerne wissen ob es dazu was im Grundgesetz gibt. Vielen Dank im Voraus!

PS: So siehts aus -> http://www.800gs.de/images/avatars/7135006794cbdf1ccbeb4d.jpg