Blindenarmbinde als Motorradfahrer ?
Hallo! Ich bin kein Verkehrssünder oder sonstwas, ich wollte nur aus Spaß / Gag eine Blindenarmbinde beim Fahren tragen.
Die Frage ist nun, gibt es ein GEBOT oder VERBOT für das tragen?
Z.B das GEBOT, dass man die nur tragen darf wenn man auch tatsächlich blind ist oder ein VERBOT dass man sie nicht tragen darf, wenn man nicht blind ist.
Viele werden sicherlich sagen, ähh mach das nicht du Idiot, das darf man nicht! Aber ich würde nur gerne wissen ob es dazu was im Grundgesetz gibt. Vielen Dank im Voraus!
PS: So siehts aus -> http://www.800gs.de/images/avatars/7135006794cbdf1ccbeb4d.jpg
1 Antwort
Ist ganz klar verboten. Die Binde hat einen Amtstempel, wenn die echt ist. Die wird auch nur ausgegeben an Inhabern mit einem "Schwerbehindertenausweis". Sie dient dazu, Menschen mit hohem "Schwerbehindertengrat" nach außen zu kennzeichnen, dass andere Mitmenschen Rücksicht nehmen. Auch als Fußgänger ist es verboten, die ungerechtfertig zu tragen. Bei Theateraufführungen ist es gestattet. Die "Blindenbinde", die ich in Bebra bei meiner kleinen Aufführung getragen habe, stammt aus der Theaterrequisite. Mir würde es nicht im Traum einfallen die in der Öffentlichkeit zu tragen. Ist auch nicht sonderlich komisch. Gruß Bonny
Lach michlm, hast meinen Bericht im Forum schon gelesen? Also sag lieber nix mehr gegen die Deutsche "Reglementierungswut" ;-)
Also ich finde schon das in D noch einiges mehr gesetzlich geregelt als bei uns.... und das "Rechtfahrgebot" ist in Ö eben normales Recht...einzig das nötige "Augenmaß" bei den Amtshandelden Beamten kann ich hier nicht wirklich erkennen....aber auch da sind normal die Deutschen Kollegen noch "besser": ("Vorschrift ist Vorschrift!") :-(
Obwohl ich die Idee von SlapSnap weder lustig noch geschmackvoll finde, finde ich die hier "aufblitzende" REGLEMENTIERUNGSWUT bei euch in D echt komplett bescheuert !!!! Blindenschleife mit Amtsstempel?? ...dümmer geht's wirklich nicht mehr!!
* extrem-kopfschüttel *