Ich habe vor ein paar Veränderungen an meiner 125ccm-maschine zu machen. Diese beinhalten z.b. die Luftansaugung. Ich will das Orginalteil verändern, den Lufteinlass des Luftfilterkastens größer machen. Kann ich das eintragen lassen?

In meinem fahrzeugbrief steht, ich darf nicht lauter als 80dzB sein. Darf ich eintragen lassen, dass auch z.b. 100dzb erlaubt wären? Ich spreche von der Entnahme des DB-Killers im Auspuff. Der Motor kann mehr leisten, wenn der DB-Killer entfernt ist.

Also in weiweit kann ich was eintragen? :-))