Was kann man eintragen lassen beim Tüv?
Ich habe vor ein paar Veränderungen an meiner 125ccm-maschine zu machen. Diese beinhalten z.b. die Luftansaugung. Ich will das Orginalteil verändern, den Lufteinlass des Luftfilterkastens größer machen. Kann ich das eintragen lassen?
In meinem fahrzeugbrief steht, ich darf nicht lauter als 80dzB sein. Darf ich eintragen lassen, dass auch z.b. 100dzb erlaubt wären? Ich spreche von der Entnahme des DB-Killers im Auspuff. Der Motor kann mehr leisten, wenn der DB-Killer entfernt ist.
Also in weiweit kann ich was eintragen? :-))
4 Antworten
Dürfte ich auch noch anführen, dass neben der Lautstärkemessung auch noch ein neues Abgas-/Emissions-Gutachten gemacht werden muss? Bei Änderung des Ansaugtraktes ändern sich auch diese Werte. Übrigens auch durch Umritzel eines Motorrades...
Was Du vor hast, erfordert wahrscheinlich ein Voll-Gutachten für Dein Moped. Ich rate davon ab, kaufe Dir billiger ein anderes.
Denke mal, bei einer 125´er hast Du so eine Art "Führerschein der besonderen Art". Solltest Du dann eigentlich wissen, was man darf oder nicht. Ein Tipp: Baue die Tüte aus und fahre mehrmals an einer Polizeiwachen mit Vollgas vorbei. Kommt keiner raus, kannst Du das ohne Probleme beim TÜV anmelden.;-))) Gruß Bonny
Beides kannst Du nicht eintragen lassen! In Deinen Papieren steht 80 dB und fertig und wenn´s Dich noch so reizt, es trägt Dir keiner 100 dB ein. Falls doch, laß es uns wissen - dann fahren einige von uns zu der Prüfstelle. :) Gruß hj