Antwort
Ältere Ochsenaugenblinker wie sie z. B an alten BMW Motorrädern montiert waren sind aufgrund der Freigabe 11 und 12 ( als kleine Zahlen auf den Blinkergläsern zu sehen) als vorderer u. hinterer Blinker bei Motorrädern bis Bj. 1987 zulässig. Neuere Ochsenaugenblinker haben aber nur noch die 11er Kennzeichnung und sind somit genau wie Kellermannblinker nur für vorne zugelassen egal wie alt das Motorrad ist.