Guten Tag,
und zwar habe ich nun eine Suzuki DR 650 im Blick. Die Maschine hat jedoch ein verändertes Fahrwerk, sowie Stahlflex-Bremsleitungen für die der Besitzer auch jeweils eine ABE hat. Nun ist die Frage ob die ABE jeweils reicht oder ob ich durch die genannte Kombination es eintragen lassen muss.
BEISPIEL: Auspuffanlage mit ABE und Luftfilter mit ABE muss in Kombination z.B. ja auch eingetragen werden, da ABE dann nicht mehr reicht.
Grüße
Tim