Ich bin mit einem Bekannten im August im Schwarzwald gewesen. Den Weg dorthin und zurück habe ich mein Motorrad mit auf seinem Anhänger transportieren lassen. Auf dem Rückweg ist er zu schnell in eine Kurve gefahren und der Anhänger hat sich überschlagen. Die Haftpflichtversicherung des Anhängers will für den Schaden an meinem Motorrad nicht zahlen, Begründung: Gefälligkeitsverhältniss. Die 2 Anwalte, die ich gefragt hab, haben unterschiedliche Aussagen gemacht, Frage :Gefälligkeitsverhältniss oder -auftrag? Wer weiß mehr?