Zahlt die Anhängerhaftpflichtversicherung bei Schaden an fremden, transportierten Motorrädern?
Ich bin mit einem Bekannten im August im Schwarzwald gewesen. Den Weg dorthin und zurück habe ich mein Motorrad mit auf seinem Anhänger transportieren lassen. Auf dem Rückweg ist er zu schnell in eine Kurve gefahren und der Anhänger hat sich überschlagen. Die Haftpflichtversicherung des Anhängers will für den Schaden an meinem Motorrad nicht zahlen, Begründung: Gefälligkeitsverhältniss. Die 2 Anwalte, die ich gefragt hab, haben unterschiedliche Aussagen gemacht, Frage :Gefälligkeitsverhältniss oder -auftrag? Wer weiß mehr?
1 Antwort
Wenn ich mich nicht sehr täusche, sind auch "Gefälligkeitsverhältnisse" mittlerweile durch den BGH als "versichert" abgesichert. Das betreffende Urteil (hab leider das Az nicht) befasste sich mit einem Schaden, der im Rahmen eines häuslichen Gefallens angerichtet wurde (beim Staubsaugen für die Nachbarin das Aqarium zerstört oder so was in der Art). Die Begründung ging jedenfalls dahin, dass in heutiger Zeit immer mehr Menschen auf freiwillige Leistungen anderer angewiesen wären und niemand mehr eine freiwillige Hilfeleistung anbieten würde, wenn der Schaden, den er dummerweise dabei anrichtet, nicht auch durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt würde. Die Übertragbarkeit des Urteils ist sicherlich gegeben. Es müsste aus den letzten maximal 3- 4 Jahren sein, denke ich