Hallo!

Nach einem Unfall ist leider die Verkleidung meines Motorrads hinüber. Da ich sie sowieso tauschen muss, stellt sich mir die Frage, ob ich sie auch gegen die Verkleidung eines Modells mit anderem Baujahr tauschen darf (da mir dort der Stil besser gefällt)? Es handelt sich um den gleichen Typ (CBR500R), allerdings ein anderes Baujahr (2017 statt 2015 bzw. Code PC57 statt PC44).

Zudem interessiert mich, wie da mit den "China"-Nachbauten ist. Darf man auch eine nachgebaute Verkleidung anbringen? Ein E-Prüfzeichen haben die natürlich nicht - die Originalteile aber genausowenig.

Danke!