Verkleidung tauschen mit Modell aus anderem Baujahr?
Hallo!
Nach einem Unfall ist leider die Verkleidung meines Motorrads hinüber. Da ich sie sowieso tauschen muss, stellt sich mir die Frage, ob ich sie auch gegen die Verkleidung eines Modells mit anderem Baujahr tauschen darf (da mir dort der Stil besser gefällt)? Es handelt sich um den gleichen Typ (CBR500R), allerdings ein anderes Baujahr (2017 statt 2015 bzw. Code PC57 statt PC44).
Zudem interessiert mich, wie da mit den "China"-Nachbauten ist. Darf man auch eine nachgebaute Verkleidung anbringen? Ein E-Prüfzeichen haben die natürlich nicht - die Originalteile aber genausowenig.
Danke!
Damit der Umbau insgesamt funktioniert würde ich natürlich auch Tank und Scheinwerfer mit denen des neueren Typs tauschen.
2 Antworten
Auch eine Verkleidung muss über eine Homologation verfügen. Diese gilt jedoch nur für ein bestimmtes Modell inkl. Baujahr. Verbaust du eine andere Verkleidung (mit Materialgutachten), kannst du es mit viel Glück über eine Einzelabnahme legal bekommen.
Chinaverkleidungen sind mangels Materialgutachten verboten. Originalteile brauchen keine eNummer, da sie zusammen mit der Maschine homologiert wurden.
Innerhalb eines Modells mit identischer Verkleidung (außer Farbe) ist das möglich.
Vergleiche die Seitenasichten der Modelle 44 und 57.
https://de.wikipedia.org/wiki/Honda_CBR_500_R#PC_44_%E2%80%93_Baujahr_2013_bis_2015 (auf Fotos klicken).
Schon erkennst du, dass du zumindest (!) auch noch den Tank wechseln müsstest. Soll ich weitere Unterschiede nennen?
Ja, ich muss den Tank und die gesamte Front inkl. Scheinwerfer sowieso wechseln. Das ist möglich, da die Modelle den gleichen Hauptrahmen (und Motor) haben. Das Motorrad besteht aktuell im Grunde nur noch aus Motor, Rahmen, Schwinge, Gabel und Reifen - und diese Teile sind bei beiden Modellen nahezu identisch (teilweise gleiche Nummern, teilweise andere Nummern obwohl fast baugleich).
Also macht es eigentlich keinen Unterschied, ob ich eine PC44-Verkleidung oder eine PC57-Verkleidung anbringe. Darf ich das? Und falls nicht, würde es wohl jemandem beim TÜV auffallen?
Darf ich das?
Ich weiß es nicht. Honda Deutschland sollte es beantworten können.
(Bauchgefühl: Wenn die Prüforganisation nichts dagegen hat, ist es legal. Das sollte aber jetzt besprochen werden!)
Dass Chinaverkleidungen verboten sein sollen, ist mir neu, kenne einige Kollegen mit Fireblades, die aus farblichen Gründen gewechselt haben und immer wunderbar über den TÜV gekommen sind.