Umkehr der Beweislast: Vor dem Jahr 2002 war es Sache des Käufers zu beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft war. Seit 2002 ist der Käufer besser dran. Während der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird gesetzlich angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Händler muss deshalb im Zweifel nachweisen, dass die Ware einwandfrei aus seinem Bereich geliefert wurde. Erst nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass die Ware schon beim Erwerb mit Mängeln behaftet war. Diese Sache gilt auch bei auf Messen gekauften Dingen. Wird aber gerne von den Verkäufern ignoriert.Tip von mir.:Dranbleiben und nicht abwimmeln lassen

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