Schrottwert zzgl. der Preise für gesuchte Teile. Ich schätze 120 bis 150 EUR. Wenn du Glück hast, findest du jemanden, der genau dieses Moped in seiner Jugend fuhr, es unbedingt wieder haben will und auch noch in der Lage ist, es zu restaurieren. Wenn dazu auch noch kommt, dass aktuell keine vergleichbaren Fahrzeuge angeboten werden, dann gibt es vielleicht die schon genannten 200 EUR.
In diesem Fall: Nimm die 50 Euro in die Hand und lass dich von deinem örtlichen Honda-Händler unterstützen. Erstens ist TÜV immer leichter zu bekommen, wenn er beim Händler abgenommen wird, und zweitens und viel wichtiger: Der Händler hat Möglichkeiten und Erfahrung die Unzweifelhaftigkeit des Mopeds festzustellen. Lass dir vom Verkäufer die Rahmennummer nennen. Und wenn er sie dir nicht nennen kann, dann denk daran, dass sich der rechtmäßige Besitzer über den Rückerhalt des Krads freuen würde.
Gesetzlich und vom Prinzip her besteht bei JEDER vom einen gewerblichen Anbieter verkaufter Ware seitens des Verkäufers eine Sachmängelhaftung. Garantie ist etwas anderes! Der gewerbliche Anbieter kann weder die Sachmängelhaftung von sich aus ausschließen, noch kann der Käufer "freiwillig" auf die Sachmängelhaftung verzichten. All das ist nicht diskutierbar - ganz egal, was meine Vorredner schrieben. Was aber Auslegungssache ist: Wenn ich einen Oldtimer erwerbe und da verabschiedet sich z.B. nach kurzer Zeit eine Zündbox, dann war dies mit Sicherheit kein Mangel, den der gewerbliche Anbieter hätte kennen können. Also ist er für diesen Sachmangel auch nicht haftbar zu machen. Genauso gilt es andersherum: Bietet der Gewerbetreibende ein Fahrzeug an, dass er mit "oberflächlicher Korrosion" anpreist, in Wahrheit aber stellen sich nach kurzer Zeit Durchrostungen heraus, so ist der Gewerbliche haftbar - ganz egal, was er vorher ausgeschlossen hat oder nicht. Hinzu kommt noch etwas: Als gewerblicher Anbieter einer Gebrauchtware gilt jeder Gewerbliche, ganz gleich welchem Gewerbe er nachgeht. Kaufst du also z.B. einen Motorradoldtimer von einem Bäcker, der den Oldtimer zuvor als Firmenfahrzeug angemeldet hatte, so muss auch er dir eine Sachmängelhaftung bieten. Kann er das überhaupt? Im Rahmen seiner Möglichkeiten ja - diese sind technisch gewiß eingeschränkt, bezogen auf die grundsätzliche Substanz des Fahrzeugs aber durchaus gegeben. Insofern ist hier Gesetz und Richterspruch immer eine Sache der Verhältnismäßigkeit.