Auspuffanlage/Endtopf - ohne modellspezifische ABE - Eintragungsfähig?

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Du stellst nicht eine, sondern zwei Fragen.

Zuerst die Antwort auf die Frage in deinem Text : Nein, man kann nicht "Anlage/Endtopf "A", mit ABE für Motorrad "B", an Mopped "C" verbauen und das Ganze dann beim TÜV eintragen lassen".

Diese ABE ist ausschließlich für einen Endschalldämpfer erteilt worden, mit deinen Worten "Endtopf A für Motorrad B" und hat an einem anderen Moped nichts zu suchen. Diese ABE ist keine Sammel-ABE, wie sie z.B. für Bremshebel gem. §22 StVZO erteilt wird.

Zu deiner Frage in der Überschrift: Ja, auch Auspuffanalgen / Endtöpfe ohne modellspzifische ABE sind (genehmigungs- und) eintragungsfähig und zwar im Rahmen einer Einzelabnahme. Hierzu benötigst du ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO und § 47 FZV., dann ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO ( § 19 (2) StVZO).

Zu guter Letzt benötigst du eine Ausnahmegenehmigung, die besagt, dass der § 49 Abs. 2a außer Kraft gesetzt ist. ( Das wiederum bedeutet, dass die Antwort des Dauergastes "Markus" vielleicht gut gemeint war, aber völlig falsch ist. )

Nicht, dass der Eindruck entsteht, ich würde hier im Fieberwahn schreiben: Im Mai / Juni diesen Jahres wurde von der Firma MAB eine Auspuffanlage für mein Moped gebaut, die keine ABE hat, da sie nicht serienmäßig hergestellt wird, sondern auf Bestellung. Dadurch ist, rechtlich gesehen, die Auspuffanlage ein "Eigenbau". Das beschriebene Procedere hört sich schlimmer an, als es tatsächlich ist.