Denn man los:

Kfz-Steuer = 1,84€ je angefangene 25 ccm Hubraum. Egal, ob Euro Null oder Euro Vier.

Es ist vollkommen unerheblich, ob das Moped 250-300 oder 600 ccm hat. Wenn 35 kW, dann ist es -auf dich bezogen!- ein Preis, denn Motorräder haben keine Typklassen.

Wenn du 2 Jahre pausierst, wird dein Vertrag weder hoch- noch heruntergestuft.

Wie sieht’s aus, wenn man über ´nen Freund mitversichert war?

Das musst du mir bitte noch erklären.

Kann ich das Bike auf einen nicht Biker versichern?

Ja.

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Moin Kai,

die Einwände des "TÜVs" sind doch an den Haaren herbeigezogen, denn dieser "Fachmann" ignoriert offenbar den § 21 a StVZO ( https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21a.html

Anhand der (jeweiligen) Genehmigungsnummer ist nachprüfbar, dass das Teil zu einem Motorrad und nicht zu einer Boeing 737 gehört.

Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, warum so viele Menschen zum TÜV rennen. Ich ignoriere schon seit Jahrzehnten diesen ekelhaften Verein. Alternativen gibt es genug!

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Kann man dann von arglistiger Täuschung sprechen?

Ja, ggf. sogar von Betrug.

Kann ich rechtlich dagegen vorgehen? Wenn ja, wie?

Ein Rechtsanwalt vertritt dich. Allerdings sollten deine Ansprüche gerichtsfest sein. Bloße Behauptungen sind nicht dienlich.

Der Begriff "Vorbesitzer" sollte auch auf Richtigkeit überprüft werden. War er lediglich Besitzer oder auch Eigentümer? Schon im Vorwege gebe ich dabei zu bedenken, dass nicht jeder Halter (Briefeintrag) auch Eigentümer ist.

Zum Tausch der Steuerkette kann ich dir leider keine Auskunft geben.

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Das Zweirad darf einen Hubraum von bis zu 125 cm3 besitzen, eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Das muss gewährleistet sein, sobald du (nach bestandener Führerscheinprüfung) am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst.

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Moin Helmut,

es soll (wohl) an der Drosselklappensynchronisation liegen. http://www.luboeinski.de/cagivaonline.de_2003/wiki-cagivaforum.de/16.htm

(Vielleicht ist der Link hilfreich...)

Der SV-Motor ist unter 2.300 U/min unfahrbar. Sollten die Unterschiede zwischen den TL / SV-Motoren derart groß sein?

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Reimporte haben in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter dem Punkt 2.2 ausschließlich Nullen.

Wenn du wissen willst, für welches Land das Moped konstruiert wurde, wird dir Yamaha Deutschland anhand der Fahrgestellnummer es verraten können.

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Kaufen

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=263383580&cn=DE&damageUnrepaired=NO_DAMAGE_UNREPAIRED&isSearchRequest=true&makeModelVariant1.makeId=20795&maxCubicCapacity=125&maxFirstRegistrationDate=2016&minCubicCapacity=81&minFirstRegistrationDate=2016&pageNumber=1&scopeId=MB&sortOption.sortBy=creationTime&sortOption.sortOrder=DESCENDING&searchId=65a95770-9867-fc0b-1887-c072e7b444bb

Das Moped macht einen ungewöhnlich gepflegten Eindruck. Der Käufer sollte die tatsächliche Fahrleistung nennen können.

Und dieser Bericht ist auch nicht abschreckend: http://www.rieju.at/enmoto/rieju_mrt125

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Dieses Schwingen nennt man "Shimmy-Effekt".

So kann zum Beispiel eine Unwucht im Vorderrad, der falsche Reifenluftdruck oder falsche Beladung ungewohnt starkes Flattern begünstigen/verstärken.

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In diesem Link werden deine Fragen ausführlich und richtig(!) beantwortet. Deswegen ist anzumerken, dass "mausekatz" mit der Bemerkung, es bestünde kein Versicherungsschutz, falsch liegt.

http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/kfz-versicherung-nicht-eingetragener-fahrer.html

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"Grundsätzlich muß nach dem Kette spannen in voll eingefedertem Zustand noch minimales Spiel vorhanden sein und die Motorradkette in einer exakten Flucht korrekt gespannt sein."

Wenn du das beim Kettenspannen berücksichtigst, ist die Federbeineinstellung nicht relevant.

( https://www.mykettenkit.de/ketten-abc/wie-soll-ich-meine-motorrad-kette-spannen )

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Diese Frage wurde praktisch schon vor ein paar Tagen beantwortet: https://www.motorradfrage.net/frage/brauche-ich-das-rohr-das-mit-einem-schlauch-verbunden-wird-und-vom-kruemmer-zum-luftfilter-fuehrt-wobei-motorrad-diesen-schlauch-nicht-hat?foundIn=login

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Moin, du Kranker...

jetzt ist es mir klar: Du willst dein Moped eventuell auf 48, 78 oder 98 PS drosseln, damit die Versichertungsprämie freundlicher aussieht.

Hier kannst du dein Moped suchen, um zu sehen, ob eine Drosselung überhaupt angeboten wird ( die Umrechnung von PS zu kW nehme ich dir nicht ab): http://shop.alphatechnik.de/shop/index.php?main_page=extended_search_result&categories_id=6153&lvl=2&keyword=*&k_hersteller=&k_modell=&k_typ=

Eine technische Empfehlung hinsichtlich der Leistungsbegrenzung kann nicht ausgesprochen werden. Der Hersteller gibt vor, wie gedrosselt wird.

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Moin Kai,

die §§ 22 und 23 StVO sind dir mit Sicherheit geläufig, aber wie sieht es mit dem § 32 StVZO aus? ( http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php )

Ganz unten (Abs.9) wird die Gesamtbreite bei Krafträdern auf exakt 2 m begrenzt. Weitere Informationen konnte ich zu deinem Thema nicht finden.

Über Ladungssicherung wollen wir nicht diskutieren, denn du kennst ja meine "Geschichte" mit der Euro-Palette.

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Moin Detlef,

ein untrügliches Zeichen für einen Re-Import ist, wenn im Schein oder Brief unter Punkt 2.2 drei "0" (Nullen) anstatt einer Typschlüsselnummer eingetragen sind.

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Moin,

ich kann keine Probleme erkennen. Der Kit ist komplett und dein Moped wird in der Liste aufgeführt. Wenn du unsicher bist, bietet doch der Link die Möglichkeit ("Zur Anfrage"), direkt dem Händler deine Bedenken zu übermitteln (mit Fahrgestellnummer). Sogar telefonisch ist er zu errreichen.

Zum "Kolbenkopf": Der Bereich nennt sich Kolbenboden.

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Moin Rolf,

meine Antwort zielt nur auf den juristischen Aspekt ( du wirst doch von einem Rechtsanwalt vertreten, oder?).

Nach Bonnys Schilderung hat der Unfallgener anscheinend die Haftung an dem Unfall zu hundert Prozent zu tragen und somit auch seine Krafthaftpflichtversicherung.

Nach gängiger Rechtssprechung wird beschädigte Schutzbekleidung ohne Wenn und Aber zum Neuwert ersetzt. Damit entfällt die leidige Zeitwertdiskussion.

Daher ist es momentan müßig, sich darüber Gedanken zu machen, ob die Bekleidung noch Wiederwendung finden könnte. Drücke die vorhandenen (?) Anschaffungsbelege deinem Rechtsanwalt in die Hand und dann soll, früher oder später, der Rubel rollen.

P.S. : Sehen wir uns in Goslar?

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Soooo...,

ich habe mal das V-Strom- und das SV-Forum durchforstet (der Motor ist praktisch identisch). Ergebnis: Getriebe und Kupplung haben keine serienmäßigen Krankheiten. Aber zwei "Spezialisten" hatten dadurch erhebliche Probleme hinsichtlich der Schaltbarkeit provoziert, indem sie (erheblich) zu wenig Motoröl eingefüllt hatten.

Diesen möglichen Fehler zu kontrollieren ist ja kein Ding der Unmöglichkeit. Aber, ohne dir zu nahe treten zu wollen, manche scheitern selbst daran.

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Dürfen Politessen falsch parkenden Motorrädern Knöllchen verpassen oder den Abschleppdienst rufen?

Moin Community,

ein glückliches Neues Jahr und stets eine Menge Fahrspass beim Motorradfahren wünsche ich jedem und jeder von euch! Mögen die Schutzengel euch bei allen Fahrten auf Asphalt und im Gelände begleiten und euch schützen vor Unfall und aller Gefahr im Strassenverkehr sowie abseits der Strassen!

Das steht ausser Frage und liegt mir zum Jahresauftakt 2015 am Herzen! VG Jayjay

Zur Frage:

Den derzeitigen Stand der Dinge kenne ich nicht, weiss bloss, dass ich früher stets eine Menge Möglichkeiten hatte, meine Maschine irgendwo abzustellen, wo ich niemand behindert habe. Seit ein paar Jahren wurden + werden vielerorts Parkplätze umgestaltet. Im Zuge dessen entstehen jeweils Parkplätze für Menschen mit einer Behinderung sowie separate Motorrad-Abstellplätze, wie ihr wisst.

Gibt es eine STVZO-Regelung, die besagt, dass ab sofort Cityparken nur noch auf aus- gewiesenen Zweiradparkplätzen erlaubt ist? Darf jeder Motorrad- bzw. Rollerfahrer sei- nen fahrbaren "Untersatz" überall ungestraft abstellen, wo die Möglichkeit dazu besteht?

Dürfen Politessen heutzutage falsch parkenden Motorrädern bzw. den Fahrzeughaltern Bussgeldbescheide übermitteln, und sogar Abschleppunternehmen beauftragen, ein falsch parkendes motorisiertes Zwierad kostenpflichtig abschleppen zu lassen? Wie sieht denn die aktuelle Lage aus, und was hat sich uU bei der Handhabung der STVZO verändert?

Bedanke mich bei euch für Antworten, Kommentare und/oder hilfreiche Tipps!

Mit der Linken zum Gruss unter Bikern

Jayjay12

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"Dürfen Politessen falsch parkenden Motorrädern Knöllchen verpassen oder den Abschleppdienst rufen?"
Antwort: Warum nicht? Näheres regelt der §12 StVO, die von dir erwähnte StVZO findet keine Anwendung.

"Gibt es eine STVZO-Regelung, die besagt, dass ab sofort Cityparken nur noch auf aus- gewiesenen Zweiradparkplätzen erlaubt ist?"
Antwort: Nein, auch die StVO verneint es.

"Dürfen Politessen heutzutage falsch parkenden Motorrädern bzw. den Fahrzeughaltern Bussgeldbescheide übermitteln, und sogar Abschleppunternehmen beauftragen, ein falsch parkendes motorisiertes Zwierad kostenpflichtig abschleppen zu lassen?"
Antwort: Politessen dürfen keine Bußgeldbescheide übermitteln, das ist allein Aufgabe der Ordnungsämter.

"Wie sieht denn die aktuelle Lage aus, und was hat sich uU bei der Handhabung der STVZO verändert?"
Antwort: Nein, siehe Antwort von "Moppeden".

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Moin,

entscheidend ist nicht das Trocken- , sondetn das Leergewicht. Dieses Gewicht ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen ( Punkt "G" in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

In diesem Link http://www.betamotor.com/de/enduro/bikes/rr-enduro-125-4t-lc (auf der rechten Seite unter "Technische Daten") wiegt die aktuelle Maschine trocken = 102 kg plus 7,3 Liter Benzin. Es sollte also passen...aber entscheidend ist, was in den Papieren steht.

Wenn das Moped noch nicht zugelassen ist, brauchst du in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ( Brief) erst gar nicht zu suchen. Das Leergewicht ist dort nicht eingetragen, sondern in der "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" unter Punkt 13.

Alles geschmeidig?

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Moin Bonny,

dass du diese Frage "(Zitat)ziemlich" ernst meinst, kann nur an der Berliner Luft liegen... Nun... denn will ich dir ohne Umschweife mal den Zahn ziehen:

§ 7 StVG: Die Haftung des Fahrzeughalters

Die Haftung nach § 7 StVG beruht auf dem System der Gefährdungshaftung. Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.

Auch das Schild "Vorsicht Hochspannung" entbindet dich nicht von der Haftung!

Wenn sich jetzt jemand an deiner Diebstahlsicherung verletzt, muss deine Kraft-Haftpflichtversicherung für den Schaden ohne Wenn und Aber aufkommen. Diesen Zustand deines Mopeds wird sich der Versicherer mit Sicherheit nicht lange ansehen...und siehe da...du erhältst die Kündigung. Einen Nachversicherer zu finden, ist ebenso leicht wie der wöchentliche Sechser im Lotto.

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