Bedeutung Bestandsschutz bei Moto-Kauf

2 Antworten

Wo ist das Problem? Das Moped ist mittels Ausnahmegenehmigung von der Euro-3-Regelung befreit. Diese Genehmigung ist gültig und kann nicht widerrufen werden. Diese Regelung ist Fahrzeug- und nicht Haltergebunden.


deralte  30.03.2014, 11:22

Nachsatz: Das ist die deutsche Regelung. Ich stolpere gerade über den Begriff "Moto". Kann es sein, dass du in der Schweiz oder Frankreich wohnst? "Moto" ist ja der französische Begriff für "Motorrad"...

calban23 
Beitragsersteller
 30.03.2014, 11:29
@deralte

Ne ne, ich meine schon Deutschland. Vielen Dank schonmal, das Fahrzeug-gebunden war der Schlüssel...

Hallo calban23, wenn das Motorrad vor dem inkrafttreten des Gesetzes zugelassen war, ist es auch weiterhin möglich dieses Motorrad als Neubesitzer zuzulassen. Es gilt immer der Tag der Erstzulassung ob das neue Gesetz gilt oder nicht und das hat auch nichts mit Bestandsschutz zu tun. Jedes neue Gesetz gilt ab einem bestimmten Zulassungsdatum, bzw. ab dem Tag des erstmals inverkehrbringens von einem Fahrzeug. Gruß hojo.