Darf die Polizei ein Motorrad beschlagnahmen wegen fahren ohne dB-Eater?
2 Antworten
Das ist heute einem Kumpel von mir passiert, das liegt wohl im Ermessens-Spielraum der Polizei. Wenn ein Gutachten erstellt werden muss, soll das wohl möglich sein. Ob's eine Chance gibt, dagegen anzukommen ist fragwürdig, das Mopped ist jedenfalls erst mal weg, ob man klagt und recht bekommt ist eine andere Geschichte, den Ärger hat man in jedem Fall.
Fakt ist das die Beamten berechtigt sind "Alle" beanstandeten Teile des Krades zu beschlagnahmen, zur Beweissicherung. Sie dürfen nicht das komplette Krad beschlagnahmen wenn es nur um einen Illegalen Schalldämpfer, weil ohne DB-Killer, geht. In diesem Fall kann eine Klage gegen den Beamten erfolgen, bringt aber keinen Vorteil weil der Beamtenapperat bekannterweise in solchen Situationen schlagartig überlastet ist, da Dauert es dann nicht selten mal eben Zwei Wochen bevor sich ein Richter mit dem Fall beschäftigen kann. Besser ist es dann zu Kooperieren, ESD abbauen und dem Beamten zur Beweissicherung überlassen. Das Mopped dann mit Original-Tüte oder Hänger richtung Heimat bewegen. Das setzt aber vorraus das der Beamte nicht im Zorn (weil du mit Ihm gestritten hast) die Betriebserlaubnis für Erloschen erklärt hat, dann gehts günstigstenfalls nur mit Hänger, oder eben das Mopped geht in Staatspflege. Olli