Darf die Polizei ohne Kontrolle mein Motorrad beschlagnahmen?
Vorgestern wurde ich von einem Motorradpolizisten angehalten.Der Polizist behauptete das mein Motorrad zu laut ist ohne sich es anzuschauen.Man sah auch wie der Db-Killer drinne war doch ihm war es egal.Er sagte zu mir ich soll entweder 50€ zahlen und bekomme eine anzeige und dafür darf ich weiterfahren oder er würde das motorrad beschlagnahmen und es zum Gutachter bringen.
Meine Frage ist darf man das als Polizist?
3 Antworten
Du bist als Halter für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich, auch wenn ein dB Killer drin gewesen ist. Schalldämpfer haben auch einen gewissen Verschleiß, der diese lauter werden lässt.
Ein Polizist kann auch ohne Messgeräte per gehör kontrollieren und Zweifel an der zulässigen Lautstärke haben und das Motorrad zu einer Prüfstelle bringen lassen.
Sollte sich dort herausstellen, dass alles ok ist, trägt der allgemeine Steuerzahler die Kosten, ansonsten du und darfst dich um die Mängel an deinem Bike kümmern.
Die Aussage zum Thema 50 Euro in Verbindung mit einer Anzeige und weiterfahren zweifele ich etwas an, diese Summe wird nur im Zusammenhang mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis erhoben, z.B. durch Änderung der Lautstärke.
Auch hier hast du die Nachweispflicht per amtlicher Messung beim TÜV. Was die Kosten angeht, siehe 2 Absätze weiter oben.
Falls es im europäischen Ausland passiert sein soll, halte ich mich raus. Da ist so etwas schon möglich.
Falls Du aber erklärst, dass es in Deutschland so passiert sein soll, zweifle ich den Wahrheitsgehalt Deiner Frage an. Die Voraussetzungen einer "Sicherstellung" in dem von Dir geschilderten Fall sind erheblich höher. Weiter möchte ich nicht ins Detail gehen. Bonny
Hab noch mal gegoogelt, die Sache mit den Beschlagnahmungen in Bayern war schon wesentlich früher als 2015
https://kradblatt.de/rechtstipp-bayern-beschlagnahmen-motorraeder/
und sogar jemand, der im Punktebereich gefahren war, hat Recht bekommen.
Würde sagen nein, denn bei 50 Euro Bussgeld (alternativ) wäre eine Beschlagnahme mMn unverhältnismässig.
Kommt drauf an, wie sehr dich die Sache ärgert, würde die Geschichte mal bei einem Anwalt vortragen. (Vielleicht hast du ja eine Rechtschutzversicherung).
Das kann natürlich auch sein.
Aber z.B. in Bayern hatte man 2015/2016 damit angefangen, an beliebten Kurvenstrecken Motorräder auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsverstössen (unterhalb des Punktebereichs) vor Ort zu "sicherzustellen", bis sich dann mal jemand die Mühe gemacht hat, die Sache vor Gericht zu bringen... und Simsalabim wurde diese "Praxis" wieder eingestellt. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Die "jetzt müssen wir mal durchgreifen"-Fraktion lässt sich immer wieder etwas neues einfallen.